Informationen zum Krankentransport

Verordnung einer Krankenbeförderung

Die Verordnungen von Krankenbeförderungen regeln die Krankentransport-Richtlinien (KT-RL). Darin enthalten sind die Details zur Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten in der vertragsärztlichen Versorgung. Für die tägliche Praxis relevant sind Verordnungen von Krankentransporten und -fahrten. Dafür ist Muster 4 vorgesehen. Die Verordnungsvordrucke sind Bestandteil des Bundesmantelvertrags für Ärzte

Seit 1. Januar 2019 brauchen Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, den auf Muster 4 ärztlich verordneten Krankentransport mit Krankentransportwagen, Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, da die Genehmigung als erteilt gilt (Genehmigungsfiktion).
Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.