Kontakt
Leistungen
Krankentransport
Technik
Stellenangebote

Im Gegensatz zur Notfallrettung, die bei akuten Notfällen über die Rufnummern 112 oder 110 alarmiert wird, haben die meisten Krankentransporte glücklicherweise nichts mit Eile, Blaulicht und Martinshorn zu tun. Dies kommt erst dann zum Einsatz wenn sich der Zustand des Patienten akut verschlechtert.

Der Krankentransport ist für Menschen, die medizinischer Betreuung bedürfen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi oder den ÖPNV benutzen können – zum Beispiel, weil sie nur liegend transportiert werden können, eine Infektionskrankheit haben oder spezielle Einrichtungen des Krankenkraftwagen beanspruchen.

Leitstelle anrufen

 +4930 403 619 707

Online Krankentransport bestellen

 Wer kann den Krankentransport nutzen?

  Unfallgeschädigte 

  bettlägerige Patienten

  Gehbehinderte

  Krankenhäuser

  Ärzte

  Krankenkassen/Versicherungen

 

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Versicherte müssen nach § 61 SGB V 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

 

Erklärung der Leistungen
Treten Sie mit uns in Kontakt