Im Gegensatz zur Notfallrettung, die bei akuten Notfällen über die Rufnummern 112 oder 110 alarmiert wird, haben die meisten Krankentransporte glücklicherweise nichts mit Eile, Blaulicht und Martinshorn zu tun. Dies kommt erst dann zum Einsatz wenn sich der Zustand des Patienten akut verschlechtert.
Der Krankentransport ist für Menschen, die medizinischer Betreuung bedürfen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi oder den ÖPNV benutzen können – zum Beispiel, weil sie nur liegend transportiert werden können, eine Infektionskrankheit haben oder spezielle Einrichtungen des Krankenkraftwagen beanspruchen.
Wer kann den Krankentransport nutzen?
Unfallgeschädigte
bettlägerige Patienten
Gehbehinderte
Krankenhäuser
Ärzte
Krankenkassen/Versicherungen
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.
Versicherte müssen nach § 61 SGB V 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Aufgabe des Krankentransportes ist es, kranken, verletzten oder sonst hilfebedürftigen Personen, die nicht Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Darunter fallen beispielsweise:
- Einweisung- und Entlassungtransporte
- Konsiltransporte
- Serientransporte
- Rückholdienste
- Hospiztransporte
- Individualtransporte
Der sog. arztbegleitende Krankentransport hat zur Aufgabe den Rettungsdienst zu entlasten und Patientinnen und Patienten, die sich nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befinden, aber bei denen gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unter ärztlicher Betreuung und medizinischer Versorgung von einer Behandlungseinrichtung in eine andere Behandlungseinrichtung transportiert werden.Hierbei handelt es sich nicht um die Notverlegung und den Notfalltransport die vom Rettungsdienst war genommen werden!
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Ob kleine oder große Veranstaltungen, mit oder ohne Fahrzeuge, wir sind gern ihr Ansprechpartner wenn es um Sanitätsdienste in Berlin und Brandenburg geht. Sind sie sich unsicher ob Sie einen Sanitätsdienst benötigen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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